Dienstag, 7. Februar 2012

Respekt vor letzter Entscheidung

AKTIVE STERBEHILFE
(Eröffnung der Klinik für aktive Sterbehilfe in Den Haag ab 01.03.2012)
Kommentar an Gegner mit z.T. verworrenen Argumenten

Nach meinem Verständnis ist sogar der Tatbestand unterlassener Hilfeleistung erfüllt, wenn z.B. einem schwerst leidenden sterbenskranken Patienten die aktive
Sterbehilfe versagt bleibt. Bei seriösen Vorgaben ist ein Missbrauch nahezu auszuschließen. Es gibt in einigen Endstadien auch heute noch schlimm(st)e Abläufe, die zwar medizinisch begleitet werden, aber einem Tier nicht zugemutet würden.
Warum eigentlich? Ich verstehe das nicht!
ICH WILL DAS NICHT!

Hans Loker

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Über mich

BORKEN, Nordrhein-Westfalen, Germany
Lehrer a.D. vielseitig interessiert, erkennt eine deutliche Zunahme negativer Entwicklungen in vielen Bereichen der Gesellschaft